Jetzt Sofortkredit beantragen
  • Starten Sie jetzt Ihre Kreditanfrage
  • Sofortige Online-Kreditentscheidung
  • Mit sofortiger Auszahlung
  • Mit elektronischer Unterschrift
Das Girokonto wechseln: ab jetzt soll es leichter gehen

Das Girokonto wechseln: ab jetzt soll es leichter gehen

Verbraucher- und Vergleichsportale sind zwar mittlerweile bei zahlreichen Bankkunden äußerst beliebt und es wird die Möglichkeit genutzt, beispielsweise die günstigsten Anbieter von Girokonten ausfindig zu machen. Was dann allerdings den tatsächlichen Wechsel der Bank angeht, so scheuen sich nach wie vor die meisten Kunden, diesen tatsächlich zu realisieren.

Etwas salopp formuliert scheint es hierzulande so zu sein, dass die Verbraucher bisher eher ihren Ehepartner als das Girokonto wechseln würden. Ein neues Gesetz soll nun allerdings dazu führen, dass die Bereitwilligkeit zum tatsächlichen Wechsel der Bank deutlich erhöht wird.

Kunden beim Kontowechsel bisher oft auf sich alleine gestellt

Bisher war es so, dass diejenigen Bankkunden, die ihr Girokonto bei der bisherigen Bank auflösen und ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen wollten, zum größten Teil auf sich alleine gestellt waren. Zwar gab es in gewissen Grenzen bis dato bereits die Vorgabe, dass Kreditinstitute beim Kontowechsel behilflich sein müssen, allerdings wurde dies in der Praxis häufig nicht wie gewünscht umgesetzt. So kamen den wechselwilligen Kunden bis dato einige Aufgaben zu, wie zum Beispiel:

  • Konto bei bisheriger Bank ausgleichen und auflösen lassen
  • Daueraufträge löschen und neu einrichten
  • Zahlungsempfängern die Änderung der Bankverbindung mitteilen (bei Lastschrifteinzug)
  • Kontoverbindung bei zahlreichen Onlineportalen ändern
  • Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Kündigung des Girokontos

Insbesondere vor diesem nicht unerheblichen Arbeits- und Zeitaufwand haben sich zahlreiche Bankkunden bisher gescheut, auch wenn eigentlich eine Wechselabsicht vorhanden gewesen wäre. Jetzt soll allerdings durch das Gesetz, welches am 18. September 2016 in Kraft getreten ist und die Bezeichnung „Zahlungskontengesetz“ trägt, eine deutlich bessere Unterstützung der Kunden beim Wechsel des Girokontos durch die Banken erreicht werden. Sowohl die alte als auch die neue Bank sind dazu angehalten, dem Kunden möglichst viele Arbeiten im Zusammenhang mit dem Kontowechsel abzunehmen.

Alte und neue Bank müssen kooperieren

Ein ganz wichtiger Aspekt bei der Erleichterung eines Kontowechsels besteht darin, dass sich bisherige und die neue Bank des Kunden miteinander in Verbindung setzen müssen. Damit dies möglich ist, erteilt der Bankkunde seinem neuen Kreditinstitut direkt nach der Eröffnung des Girokontos die Genehmigung, eine Abfrage der bisherigen Daten bei der alten Bank durchzuführen. Daraus folgend hat die bisherige Bank die Pflicht, Informationen nicht zurückzuhalten, sondern der neuen Bank zu überliefern. Das neue Kreditinstitut wiederum hat die Aufgabe, beispielsweise Unternehmen wie den Arbeitgeber, der regelmäßig Zahlungen an den Kontoinhaber leistet, über den Wechsel der Bankverbindung zu informieren.

Dies gilt selbstverständlich auch für Empfänger, die per Lastschrifteinzug Geld vom Kunden erhalten. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch, dass es zeitliche Vorgaben gibt, sodass beispielsweise die alte Bank nicht erst nach drei oder vier Wochen damit beginnen darf, die gewünschten Informationen herauszugeben. Stattdessen stehen dem alten und neuen Kreditinstitut insgesamt zwölf Tage zur Verfügung, um den gesamten Wechsel des Girokontos auszuführen. Sollte dann noch etwas mit dem Kontowechsel nicht richtig funktionieren, beispielsweise eine Zahlung nicht korrekt beim gewünschten Empfänger eingehen, so liegen die Banken in der Haftung und nicht – wie bisher – der Kunde.

Kontowechsel muss nicht unbedingt kostenfrei sein

Zwar sollen die Banken ihre Kunden beim geplanten Kontowechsel jetzt massiv unterstützen. Dies bedeutet aber nicht, dass sie für ihre mit dem Wechsel in Zusammenhang stehenden Arbeiten kein Geld verlangen dürften. Allerdings dürfen Kosten seitens der zwei beteiligten Kreditinstitute nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn sie zuvor mit dem Kunden vereinbart wurden. Zudem dürfen die Kreditinstitute nicht für sämtliche Arbeiten Gebühren verlangen, sondern einige Leistungen müssen Sie kostenlos anbieten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Datenübermittlung zum Einrichten von Daueraufträgen
  • Übermittlung der Daten aufgrund von Lastschriften
  • Beratung bezüglich des Kontowechsel

Worauf ist beim Vergleich zu achten?

Die Grundlage für einen Wechsel des Girokontos sollte immer ein vorheriger Vergleich sein. Denn nur so können Sie herausfinden, welche Bank beim Girokonto bessere Konditionen als die bisherige anbietet. Achten Sie beim Vergleich aber nicht nur auf die Kontoführungsgebühren, sondern ebenso auf die Höhe der veranschlagten Sollzinsen. Wenn Sie nämlich durch den Wechsel zwar jährlich beispielsweise 20 Euro an Kontoführungsgebühren einsparen, dafür aber höhere Dispozinsen als zuvor zahlen müssen, rechnet sich der Kontowechsel eventuell gar nicht.

Tipp: Angebote vergleichen und handeln

Den Vergleich im Bereich Girokonto haben in der Vergangenheit schon viele Verbraucher in Anspruch genommen, sich dann aber doch dagegen entschieden, den Kontowechsel durchführen zu lassen. Aufgrund des neuen Gesetzes gibt es jetzt deutliche Erleichterungen für den Kunden, da die alte und neue Bank sich um viele Details des Kontowechsel kümmern müssen. Daher ist es empfehlenswert, zunächst einmal in regelmäßigen Abständen einen Girokontovergleich durchzuführen. Stellen Sie dann fest, dass es günstigere bzw. bessere Anbieter als die Bank gibt, die Sie bisher nutzen, sollten Sie nicht zögern, den entsprechenden Wechsel des Girokontos zu veranlassen.

Bild: http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Kontowechsel-Banken-muessen-jetzt-alles-regeln-16379759.html

Jetzt Sofortkredit beantragen
  • Starten Sie jetzt Ihre Kreditanfrage
  • Sofortige Online-Kreditentscheidung
  • Mit sofortiger Auszahlung
  • Mit elektronischer Unterschrift