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Kredit für Hausfrauen

Kredit für Hausfrauen

Ein Kredit für Hausfrauen ist nicht so selten, wie manche denken mögen. Hausfrauen verwalten oft das Geld, egal ob es aus einem kleinen Nebenverdienst stammt oder von dem Ehegatten. Es ist wichtig, einiges zu wissen, bevor ein Antrag auf einen Kredit für Hausfrauen gestellt wird.

Kredit für Hausfrauen mit Ehepartner

Ein Kredit für Hausfrauen zu bekommen ist am einfachsten, wenn der Ehepartner als zweiter Kreditnehmer auftritt. Dieser hat oft ein geregeltes Einkommen. Da Hausfrauen wenig bis gar nichts verdienen, können sie allein den Kredit nicht tilgen. Sie brauchen Hilfe, oft in Form eines Bürgen. So kann der Kredit für eine Hausfrau gleich von dem Ehepartner als Zweitantragsteller aufgenommen werden.

Die Bank kann aber auch die Rate des Kredits von dem Konto des Ehepartners abbuchen, wenn dieser einverstanden ist. So kann die Hausfrau über den Kredit verwalten. Manchmal haben auch beide ein gemeinsames Konto, sodass die Bank immer ein gesichertes Einkommen hat, um darauf zurück zu greifen.

Geringes Einkommen – Kleinkredit

Wenn ein Kredit für Hausfrauen aufgenommen werden soll, sollte wenigstens ein kleines Einkommen vorhanden sein. So kann ein so genannter Kleinkredit aufgenommen werden. Dieser beinhaltet eine kleine Summe die mit einer geringen Laufzeit vergeben wird.

Bei Hausfrauen wird vor der Vergabe von einem Kredit für Hausfrauen die Schufa geprüft. Die Antragstellerin muss mindestens 18 Jahre alt und in Deutschland gemeldet sein. Mit dem Kreditgeber sollte ein geringe Rate vereinbart werden, sodass sie mit dem geringen Einkommen bezahlt werden kann. Oft lohnt sich ein Vergleich, sodass die Zinsen so niedrig wie möglich ausfallen. Das würde den Kredit günstiger gestalten und leichter abzuzahlen sein.

Vergleich – Kredit für Hausfrauen

Die Tatsache, dass eine Hausfrau nur sehr selten ein hohes Einkommen besitzt, das ein Kredit mit hohen Zinsen vergeben werden kann. Daher sollte immer ein Kreditvergleich statt finden. Die Zinslasten können bei diesem Kredit zwischen vier und 15 Prozent liegen.

Onlinebanken sollten verglichen werden, die genauso einen Kredit für Hausfrauen vergeben wie Hausbanken. Oft kann dieser Kredit schneller beantragt und ausgezahlt werden. Jedoch muss die Antragstellerin damit rechnen, dass sie hier Kreditsicherheiten mitbringen muss.

Mit einem geringem Einkommen, welches unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, sind diese Kreditsicherheiten eine Voraussetzung. Sollte das Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag liegen, kann bei einem Minikredit auf diese Sicherheit manchmal verzichtet werden.

Kredit oft nur mit Kreditsicherheit

Hausfrauen werden, wenn sie ein geringes Einkommen besitzen, wie Geringverdiener einen Kredit erhalten können. Jedoch muss dieser Kredit abgesichert sein. Das Einkommen allein wird oft nicht reichen. Der Ehepartner kann sowohl als Zweitantragsteller als auch als Bürge auftreten. Dieser kann den Vertrag mit unterschrieben.

Sollte die Hausfrau mit dem geringem Einkommen die Raten nicht mehr zahlen können, wird diese von dem Konto des Ehepartners abgebucht. Da es sich in den meisten Fällen um einen Kleinkredit handelt, kann auch versucht werden, eine Lebensversicherung einzusetzen. Diese muss aber einen Rückkaufwert in Höhe des Kredits besitzen. Wer kein Einkommen hat, muss andere Wege gehen, um einen Kredit zu bekommen.

Kein Einkommen – was tun?

Wer bei einem Kredit für eine Hausfrau kein Einkommen nachweisen kann, wird andere Wege gehen müssen. Sie selber werden bei jeder Bank abgewiesen werden. So kann der Ehepartner den Kredit aufnehmen und das Geld der Ehefrau überlassen.

Das Geld bleibt in der Familie, um die Rückzahlung muss sich allein der Ehepartner kümmern. Das gleiche gilt für andere Personen aus dem Umfeld. Jeder der solvent und über 18 Jahre alt ist, kann den Kredit aufnehmen. Bei einem Kleinkredit wird kein Verwendungszweck möglich sein. So ist es dem Kreditnehmer überlassen, was er mit dem Geld macht.

Wenn er dieses nun der Hausfrau überlässt, kann auch hier ein Kreditvertrag aufgesetzt werden. Einen Vordruck dafür finden Interessierte im Internet. In diesem kann vereinbart werden, wie hoch die Summe ist und wie sie zurück gezahlt wird.

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