Kredit für Verheiratete
Vielleicht sind Sie auch schon einmal auf eine solche Anzeige gestoßen. Ein Kredit für Verheiratete wird beworben. Häufig wird das Angebot mit besonders niedrigen Zinsen schmackhaft gemacht. Oder es wird mit langen Laufzeiten garniert. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter einem solchen Darlehen? Welches sind die Vor- und Nachteile? Und gibt es Alternativen für Unverheiratete?
Kredit für Verheiratete: Was ist das eigentlich?
Ein Kredit für Verheiratete ist eigentlich ein Darlehen für zwei Kreditnehmer. Anders ausgedrückt: Beide Ehepartner nehmen den Kredit gemeinsam auf. Gedacht sind solche Darlehen beispielsweise für den Kauf oder Bau von Immobilien. Die möglichen Kreditsummen sind sehr hoch. Auch können lange Laufzeiten gewählt werden. Die Konditionen sind in der Regel sogar noch besser als bei sonstigen Darlehen für zwei Personen.
Neben Verheirateten können auch homosexuelle Partner einen solchen Kredit beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre Verbindung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz anerkannt ist. Im Volksmund wird vereinfacht von einer „Homo-Ehe“ gesprochen. Bei einigen Banken ist es überdies möglich, dass sich auch Verlobte bereits um den Kredit bemühen.
Tatsächlich bieten fast alle Banken einen Kredit Verheiratete an. Nicht alle bewerben ihn allerdings offensiv. Sollten Sie sich bei dem Geldhaus Ihres Vertrauens nicht sicher sein, so fragen Sie einfach nach.
Die Vor- und Nachteile von einem Kredit für Verheiratete
Ein Kredit für Verheiratete hat spezifische Vor- und Nachteile, die Sie kennen sollten. Auf der positiven Seite steht: Alle Konditionen des Darlehens sind sehr gut. Dadurch, dass Sie den Kredit zu zweit nehmen, verfügen Sie über eine ausgezeichnete Bonität.
Dies gilt übrigens auch dann, wenn nur einer der Partner arbeitet. Die Bank geht stillschweigend davon aus, dass Familie und Freunde im Notfall helfen. Und bei Verheirateten gibt es zwei Familien und Freundeskreise, die bei Bedarf unterstützen könnten.
Der Nachteil eines solchen Darlehens wirkt sich beim Scheitern der Ehe aus: Was passiert mit dem Kredit nach der Scheidung? Theoretisch könnte der eine Ehepartner den anderen auf den Schulden sitzen lassen. Im schlimmsten Fall drohen jahrelange Gerichtsverfahren.
Es macht daher Sinn, bei der Kreditaufnahme eine Haftungserklärung zu unterzeichnen. Beide Partner erklären sich bereit, nach einer Scheidung für 50 Prozent der verbleibenden Darlehenssumme einzustehen. Die Banken unterstützen eine solche Erklärung in der Regel.
Alternativen zu einem Kredit für Verheiratete?
Was aber machen Unverheiratete? Oder Ehepartner, die sich nicht gemeinsam verschulden möchten? Es existieren einige Alternativen. Die Konditionen sind allerdings in keinem Fall so gut wie beim Darlehen für Verheiratete. Am nächsten dran ist noch ein Kredit mit einem anderen Verwandten. Eltern und ein Kind können beispielsweise ein Darlehen gemeinsam aufnehmen. Diese Variante steht auch Geschwistern frei.
Eltern, Geschwister oder sonstige Verwandte können alternativ auch bürgen. Sie erklären sich dazu bereit, den Kredit zurückzubezahlen, falls Sie dies nicht schaffen. Bei einer Bürgschaft besteht außerdem die Möglichkeit, dass eine juristische Person entsprechend fungiert.
Dies klingt komplizierter als es ist. Es bedeutet lediglich, dass auch eine Firma bürgen kann. Diese Möglichkeit steht beispielsweise Ihrem Arbeitgeber offen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass Ihr eigenes Unternehmen nicht für Sie bürgen darf.
Geeignete Alternativen sind insgesamt alle Varianten, die das Kreditrisiko auf mehrere Schultern verteilen.