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Kredit Lexikon

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Ratenzahlung

Unter Ratenzahlung versteht man die Tilgung einer Schuld durch Teilbeträge, bis der Gesamtbetrag abbezahlt wurde. Je nach Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern fallen dabei Zinsen an.

Eine Ratenzahlung kann sowohl beim Kauf eines Produktes anfallen, als auch beim Bezug eines Kredites oder Darlehens. Die Höhe des Ratenbetrages, die Zahlungsfrequenz und die Höhe der Zinsen bestimmen dabei die Laufzeit der Ratenzahlungen. Nach der Einzahlung jeder Rate verbleibt eine Restschuld. Darunter versteht man in diesem Zusammenhang den Gesamtbetrag abzüglich der bereits bezahlten Tilgungsbeträge.

Üblicherweise werden Ratenzahlungen nach zeitlich fest bestimmten Perioden (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, etc.) und einem ebenfalls definierten Betrag vereinbart. Des Weiteren bieten manche Unternehmen mittlerweile auch Ratenzahlungen mit einem rein zeitlichen Rahmen an, bei dem die Schuld bis zu einem festgelegten Termin beglichen sein muss. Der Betrag der jeweiligen Rate und die Häufigkeit der Einzahlung kann bei dieser Form vom Schuldner frei bestimmt werden kann.

Je nach Art des vereinbarten Vertrages unterliegen die Ratenzahlungen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, welche durch das BGB festgeschrieben sind. Dabei wird streng zwischen einem Gelddarlehen (§§ 488 ff.) und einem Sachdarlehen (§§ 607 ff.) unterschieden. Die Vertragsart bestimmt dabei den Geschäftsrahmen der Vertragspartner. Beide Darlehensvereinbarungen bedürfen allerdings der Schriftlichkeit. Eine mündliche Vereinbarung ist daher nicht zulässig. Bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr, werden die Zinsen bei der letzten Rate verrechnet.

Die Vertragspartner vereinbaren neben dem jeweiligen Tilgungsbetrag und der Zahlungsfrequenz auch die Höhe der zu verrechnenden Zinsen. Sofern keine besonderen Bestimmungen anfallen, werden die Zinsen jährlich verrechnet und der Restschuld hinzugefügt. Die Berechnung der Zinsen erfolgt dabei nicht auf den Gesamtbetrag, sondern auf die tägliche Restschuld.

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