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Rente im Alter durch Umkehrhypothek ergänzen?

Rente im Alter durch Umkehrhypothek ergänzen?

Rente im Alter durch Umkehrhypothek ergänzen?

Die Situation für viele zukünftige Rentner, was den Ertrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeht, wird immer dramatischer. Immer mehr Experten gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren und Jahrzehnten entweder die Rentenversicherungsbeiträge deutlich erhöht werden müssen oder die zukünftigen Rentner mit noch einem geringeren Rentenniveau auskommen müssen. Auch deshalb wird immer wieder zur privaten Vorsorge aufgerufen, wozu natürlich auch ein Immobilieninvestment gehören kann. Wer beispielsweise sein eigenes Haus besitzt, muss später keine Miete mehr zahlen und kann allein dadurch einen großen Anteil der sonst üblichen Kosten einsparen.

Immer mehr Immobilien vorhanden, aber kein Geld verfügbar

Natürlich ist diese Vorgehensweise einerseits richtig, denn durch das Eigenheim muss der zukünftige Rentner keine Miete mehr zahlen und spart so im Monat durchschnittlich zwischen 500 und 600 Euro an Kosten ein. Auf der anderen Seite haben nicht wenige Rentner allerdings das Problem, dass sie zwar eine Immobilie besitzen, daraus aber natürlich kein Geld ziehen können, welches zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung beispielsweise jeden Monat zur Verfügung steht. Genau für einen solchen Fall wurde bereits vor einigen Jahren die sogenannte Umkehrhypothek konzipiert. Dieses Produkt wird oftmals auch als Immobilienrente oder Zustifterrente bezeichnet und hat insbesondere die Idee, dass Eigentümer einer Immobilie diese auch im hohen Alter noch beleihen oder auch verkaufen können. Die Umkehrhypothek soll insbesondere das Problem lösen, dass viele ältere Mitbürger zwar eine Immobilie besitzen, die vorhandenen Renten aber dennoch nicht ausreichen. So kann die Umkehrhypothek einen Teil dazu beitragen, dass der Lebensunterhalt dauerhaft gesichert ist.

Wie funktioniert die Umkehrhypothek?

Die Umkehrhypothek funktioniert auf einer relativ einfachen Basis. Zunächst einmal wird das Haus wie bei einem ganz normalen Immobilienkredit beliehen, nur dass es natürlich schuldenfrei sein muss. Vom aktuellen Wert des Objektes nimmt der Geldgeber dann für gewöhnlich einen Abschlag zwischen 20 bis 25 Prozent vor. Der sich daraus ergebende Betrag wird dann entweder als Basis für die weitere Berechnung des Betrages genommen, der tatsächlich – als Einmalsumme oder Rente – an den Eigentümer ausgezahlt werden kann. Während seines restlichen Lebens muss der Immobilieneigentümer weder Zinsen noch Tilgung zahlen. Erst nach seinem Tod oder beispielsweise dem zwangsweisen Verkauf der Immobilie aufgrund der Tatsache, dass der Eigentümer in ein Altersheim zieht, wird die Immobilie entweder vom Geldgeber übernommen oder dieser verkauft sie. Aus dem Erlös wird dann die Umkehrhypothek bzw. der damit verbundene Kredit getilgt.

Welcher Betrag ist aus einer Umkehrhypothek zu erwarten?

Eine ganz wichtige Frage ist natürlich, welchen Geldbetrag sich der Immobilieneigentümer aus der Umkehrhypothek entnehmen kann. Dazu ein Beispiel:

  • Aktueller Wert der Immobilie: 300.000 Euro
  • Risikoabschlag: 20 Prozent
  • Darlehenshöhe: 240.000 Euro (am Laufzeitende!)
  • Laufzeit des Darlehens: 20 Jahre
  • Monatliche Rente: ca. 500 Euro ODER
  • Einmalauszahlung: ca. 70.000 Euro

Wie man an dieser Beispielrechnung erkennen kann, würde der Eigentümer bei einer Einmalzahlung bei Weitem nicht den aktuellen Wert des Objektes abzüglich des Risikoabschlages erhalten. Dies liegt daran, dass die 240.000 Euro Darlehenssumme nicht für die Auszahlung gelten, sondern eben am Laufzeitende nicht überschritten werden dürfen. Da der Kunde zwar aktiv keine Zinsen zahlt, diese aber dennoch natürlich vom Kreditgeber berechnet werden, ist der auszuzahlende Betrag deutlich geringer als die Darlehenssumme. Aus dem Grund und wegen der Gebühren, die meistens ebenfalls noch berechnet werden, gelten Umkehrhypotheken auch als relativ teuer.

Bildquelle: #123480917 – © Robert Kneschke – Fotolia.com (https://de.fotolia.com/id/123480917#)

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