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Vorfälligkeitsentschädigungen deutlich angestiegen

Vorfälligkeitsentschädigungen deutlich angestiegen

Vorfälligkeitsentschädigungen deutlich angestiegen

Einerseits können sich Bauherren und Immobilienkäufer nach wie vor über die extrem günstigen Immobilienkredite freuen. Insbesondere dann, wenn aktuell erstmals eine Baufinanzierung durchgeführt wird, sind die Hypothekendarlehen schon ab Zinssätzen von knapp unter einem Prozent finanzierbar. Auf der anderen Seite stellen Kunden, die bereits ein Immobiliendarlehen nutzen und dieses gerne während der Zinsbindungsdauer vorzeitig ablösen möchten, immer häufiger fest, dass die Banken eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung als vielleicht noch vor fünf oder zehn Jahren veranschlagen.

Vorfälligkeitsentschädigung als Strafzins für die vorzeitige Auflösung

Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um eine Art Strafzins, den Kreditnehmer beim Immobiliendarlehen immer dann zahlen müssen, wenn sie den Kredit vor Ablauf der eigentlichen Zinsfestschreibung ablösen möchten. Die Banken berechnen deshalb eine Vorfälligkeitsentschädigung, weil das Hypothekendarlehen natürlich vom Kreditnehmer immer nur dann abgelöst wird, wenn die allgemeinen Kreditzinsen am Markt seit der Aufnahme des Darlehens gesunken sind. Dann kann der Kunde sich nämlich einen neuen Immobilienkredit zu einem geringeren Zinssatz aufnehmen. Das Problem für den Geldgeber ist allerdings, dass dieser natürlich mit den höheren Zinsen kalkuliert hat und das freiwerdende Geld zwar wieder verleihen kann, allerdings zu einem geringeren Zins. Genau diese Differenz soll durch die Vorfälligkeitsentschädigung kompensiert werden.

Vorfälligkeitsentschädigungen haben sich vervielfacht

Aktuelle Untersuchungen, wie zum Beispiel durch die Stiftung Warentest (Finanztest), zeigen, dass sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen in den vergangenen acht Jahren im Durchschnitt deutlich erhöht hat. Teilweise müssen Kreditnehmer, die ihren Immobilienkredit vorzeitig ablösen, jetzt mehr als das 5-fache als noch vor rund acht Jahren zahlen. Dabei ist es der im Durchschnitt erheblich gesunkene Hypothekenzins, der dazu führt, dass die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung im Schnitt gestiegen ist. Zu erklären ist dies natürlich darin, dass die Zinsdifferenz zwischen den aktuellen Hypothekenzinsen und den Darlehenszinsen für Immobilienkredite, die beispielsweise 2008 aufgenommen wurden, mittlerweile erheblich ist. Zum Teil können Kunden eine Immobilienfinanzierung jetzt zu einem um drei bis vier Prozent günstigeren Zinssatz ausführen, als es noch vor acht Jahren der Fall war.

Vorfälligkeitsentschädigung kann zu erheblichen finanziellen Problemen führen

Während die Banken versuchen, mit der deutlich gestiegenen Vorfälligkeitsentschädigung ihre verminderten Zinseinnahmen zu kompensieren, können die sogenannten Strafzinsen für manche Kunden sogar zum finanziellen Ruin führen. Einerseits wird natürlich kein Kreditnehmer von der Bank gezwungen, seinen Immobilienkredit vorzeitig abzulösen. Andererseits geschieht dies allerdings nicht immer nur, um ein günstigeres Immobiliendarlehen aufzunehmen und somit sind zu sparen, sondern manche Kreditnehmer müssen ihr Haus aufgrund von finanziellen Problemen verkaufen. Jedoch müssen auch diese Kunden natürlich die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die Zinsbindungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Sie erhalten dann nach Abzug dieser Entschädigung jedoch häufig deutlich weniger Geld, als sie beispielsweise benötigen würden, um offene Verbindlichkeiten zu begleichen.

Bildquelle: #118074455 – © wsf-f – Fotolia.com (https://de.fotolia.com/id/118074455#)

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